Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine zugelassene Einrichtung, in der Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam ambulant tätig sind. Gründen dürfen ein MVZ: Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sowie gemeinnützige Träger. Reine Investorengesellschaften ohne ärztliche Beteiligung sind unzulässig.

Hintergrund

Die Rechtsform des MVZ ist flexibel: Es kann als GbR, GmbH oder andere Gesellschaftsform betrieben werden. Für die kassenärztliche Zulassung gelten die Regelungen des SGB V. Ein ärztlicher Leiter muss benannt werden. Das MVZ ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur, Personalressourcen und Abrechnungssystemen, was insbesondere für mehrere Fachrichtungen unter einem Dach wirtschaftlich sinnvoll ist. Gleichzeitig sind die angestellten Ärzte sozialversicherungspflichtig und nicht mehr selbständig niedergelassen.

Gründungswillige Ärzte sollten bedenken: Zulassungen aus dem MVZ können nicht ohne weiteres in eine Einzelpraxis zurückgewandelt werden. Die Planung des Zulassungsstatus ist daher langfristig zu denken.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie vor der Gründung den regionalen Versorgungsbedarf und die Zulassungssituation beim Zulassungsausschuss der KV.
  • Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag von einem auf Arztrecht spezialisierten Anwalt aufsetzen.
  • Klären Sie frühzeitig die Finanzierung: Banken verlangen für MVZ-Gründungen detaillierte Businesspläne.
  • Denken Sie an den Versicherungsschutz: Für ein MVZ benötigen Sie eine eigene Betriebshaftpflicht und eine Berufshaftpflicht für alle angestellten Ärzte.
  • Ärzteversichert berät MVZ-Gründer zu den spezifischen Versicherungsanforderungen dieser Betriebsform.

Quellen:

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