MVZ-Regulierung betrifft alle Betreiber und angestellten Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren. Sie definiert, wer gründen darf, wie Zulassungen übertragen werden, welche Abrechnungsregeln gelten und wie Qualitätssicherung zu erfolgen hat. Aktuell steht die Frage nach Investoren-MVZ besonders im politischen Fokus.

Hintergrund

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (2015) und nachfolgenden Gesetzen wurde der Rahmen für MVZ mehrfach angepasst. Krankenhausinvestoren haben MVZ-Strukturen genutzt, um vertragsärztliche Zulassungen zu erwerben. Der Gesetzgeber hat mit dem TSVG (2019) und weiteren Novellen Einschränkungen vorgenommen: Investoren-MVZ in Zahnarztbereichen wurden begrenzt, und die Trägerschaft bleibt auf qualifizierte Einrichtungen beschränkt. Für 2025 und 2026 sind weitere Reformen diskutiert, die MVZ-Kettengründungen einschränken sollen.

Die KVen überwachen Zulassungen, Abrechnungen und Qualitätsstandards in MVZ regelmäßig. Verstöße können zur Zulassungsentziehung führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Halten Sie sich über aktuelle Gesetzesänderungen im SGB V informiert, die MVZ-Trägerschaft und Zulassungsübertragung betreffen.
  • Prüfen Sie bei geplanter MVZ-Beteiligung den aktuellen Regulierungsstand beim KV-Zulassungsausschuss.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr MVZ alle QM-Anforderungen nach §135a SGB V erfüllt.
  • Dokumentieren Sie Gesellschafterstruktur und ärztliche Leitungsposition lückenlos für mögliche KV-Prüfungen.
  • Ärzteversichert unterstützt MVZ-Betreiber bei der Absicherung regulatorischer Risiken durch geeignete Versicherungslösungen.

Quellen:

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