Ärzte, die im Notarztdienst tätig sind, benötigen eine spezifisch auf diese Tätigkeit zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung. Notarztdienste erfolgen häufig unter extremem Zeitdruck und in unkontrollierten Umgebungen, was die Haftungsrisiken erhöht. Zudem drohen körperliche Unfälle beim Rettungseinsatz.

Hintergrund

Die Berufshaftpflicht vieler niedergelassener Ärzte schließt den Notarztdienst nicht automatisch ein. Wer nebenberuflich im Rettungsdienst tätig ist, muss prüfen, ob seine Police die Tätigkeit als Notarzt explizit abdeckt. Krankenhausärzte sind im Regelfall über die Haftpflicht des Arbeitgebers abgedeckt, wenn der Notarztdienst im Rahmen des Dienstvertrags stattfindet. Für freiberuflich tätige Notärzte gilt: Ohne explizite Einbeziehung besteht eine gefährliche Deckungslücke.

Zusätzlich ist eine private Unfallversicherung relevant: Beim Notfalleinsatz können Ärzte selbst verletzt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Wegeunfällen und Berufskrankheiten, nicht automatisch bei allen Einsatzunfällen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Klären Sie mit Ihrem Berufshaftpflichtversicherer ausdrücklich, ob Notarztdienste mitversichert sind.
  • Beantragen Sie bei Bedarf eine Erweiterung der Police für Notarztleistungen.
  • Prüfen Sie, ob der Landkreis oder Zweckverband, für den Sie tätig sind, eine eigene Haftpflicht für Notärzte stellt.
  • Eine Dienst-Unfallversicherung für den Rettungseinsatz ist eine sinnvolle Ergänzung.
  • Ärzteversichert prüft für Sie, ob Ihre bestehende Absicherung den Notarztdienst lückenlos abdeckt.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →