Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist Bestandteil der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematikinfrastruktur (TI). Es ermöglicht Rettungsdiensten und Notaufnahmen, im Notfall auf patientenrelevante Informationen wie Diagnosen, Medikamente und Allergien zuzugreifen. Niedergelassene Ärzte sind zentrale Akteure bei der Anlage und Pflege der Notfalldaten.

Hintergrund

Seit der Einführung der TI haben Ärzte die Möglichkeit, auf der eGK des Patienten Notfalldaten zu hinterlegen. Die Befüllung der Notfalldaten ist freiwillig, aber medizinisch sinnvoll. Voraussetzung ist die Einwilligung des Patienten. Technisch erfolgt die Anlage über die Praxissoftware mit Konnektoranbindung. Die Notfalldaten enthalten: Diagnosen, aktuelle Medikation, Allergien, Blutgruppe und Kontaktinformationen.

Die Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Notfalldaten liegt grundsätzlich beim behandelnden Arzt. Eine lückenlose Dokumentation der Einwilligung und der eingetragenen Daten ist daher wichtig.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Bieten Sie chronisch kranken Patienten aktiv an, Notfalldaten auf der eGK anzulegen.
  • Klären Sie die Patienten über Inhalt und Zweck der Notfalldaten auf und holen Sie die schriftliche Einwilligung ein.
  • Aktualisieren Sie die Notfalldaten bei relevanten Änderungen der Medikation oder Diagnosen zeitnah.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxissoftware das NFDM-Modul vollständig unterstützt.
  • Ärzteversichert informiert über Datenschutz- und Haftungsfragen rund um die digitale Patientendatenpflege.

Quellen:

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