Onkologen sind in einem Hochrisikoumfeld tätig, in dem komplexe Behandlungsprotokolle, teure Therapien und eine emotional belastete Patientengruppe zusammentreffen. Spezielle Versicherungslösungen für onkologisch tätige Ärzte adressieren Risiken, die Standard-Policen nicht ausreichend abdecken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zytostatika-Verabreichungsfehler sind ein besonderes Haftungsrisiko in der Onkologie und müssen explizit in der Berufshaftpflicht abgedeckt sein
  • Onkologische Praxen mit ambulanter Chemotherapie haben erhöhte Sachschadensrisiken (teure Medikamente, Lagerung)
  • Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für onkologische Praxen muss die laufenden Behandlungszyklen berücksichtigen

Ausführliche Antwort

Die onkologische Praxis kombiniert sehr teure Arzneimittel (monoklonale Antikörper, Immuntherapeutika) mit komplexen ambulanten Behandlungsprotokollen. Fehler bei der Zytostatika-Dosierung oder Verabreichung können zu schwerwiegenden Patientenschäden führen und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe verursachen. Die Berufshaftpflicht muss dieses spezifische Risiko ausdrücklich einschließen.

Darüber hinaus haben onkologische Praxen besondere Anforderungen an die Arzneimittellagerhaltung: Kühlkettenpflicht für viele Biologika, hohe Lagerkosten und das Risiko von Verderb bei Kühlungsausfall. Eine Arzneimittel-Sachversicherung oder ein entsprechender Zusatzbaustein in der Inhaltsversicherung ist daher sinnvoll. Für Onkologen, die psychisch besonders belastet sind (hohe Mortalitätsrate ihrer Patienten), ist außerdem die Absicherung gegen Burnout und Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen besonders relevant.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Onkologisch tätige Ärzte sollten ihre Berufshaftpflicht und Praxisversicherung auf die speziellen Risiken der Chemotherapie hin überprüfen. Ärzteversichert analysiert für niedergelassene und klinische Onkologen, ob alle relevanten Tätigkeitsbereiche ausreichend abgesichert sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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