Investitionen in ophthalmologische Lasergeräte sind für Augenärzte relevant, die Laserbehandlungen wie Laser-in-situ-Keratomileusis (LASIK), photorefraktive Keratektomie (PRK), Netzhautlaserbehandlungen oder Glaukomtherapie anbieten. Diese Geräte kosten zwischen 50.000 und 500.000 Euro und erfordern sorgfältige Finanzplanung sowie geeignete Versicherungsabsicherung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ophthalmologische Lasergeräte sind Hochpreisgeräte mit Anschaffungskosten zwischen 50.000 und über 400.000 Euro
- Die Wirtschaftlichkeit hängt von Geräteauslastung, Patientenvolumen und Refinanzierungsdauer ab
- Für Betrieb und Wartung gelten Medizinprodukte-Gesetz (MPG) und Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Ausführliche Antwort
Für niedergelassene Augenärzte mit eigenem Schwerpunkt in refraktiver Chirurgie (LASIK, LASEK, Femto-LASIK) oder retinaler Behandlung ist ein eigenes Lasergerät wirtschaftlich sinnvoll, wenn ausreichend Patientenvolumen vorhanden ist. Der Break-Even liegt typischerweise bei 15 bis 30 Behandlungen pro Monat, je nach Gerätepreis und Abschreibungsdauer. Alternativ bieten Kooperationen mit anderen Augenärzten oder Laserkliniken die Möglichkeit, Gerätekosten zu teilen.
Die Anschaffung eines Lasergeräts unterliegt dem Medizinprodukterecht (MPG bzw. seit 2021 EU-MDR). Vor der Inbetriebnahme muss das Gerät ordnungsgemäß zugelassen und eingewiesen sein, und es müssen regelmäßige Wartungen durch zertifizierte Techniker durchgeführt werden. Die Betreiberverantwortung liegt beim Praxisinhaber, der für den sicheren Betrieb haftbar ist.
Finanzierungsmöglichkeiten umfassen Bankkredit, Leasing und Mietkauf. Beim Leasing bleibt das Gerät Eigentum des Leasinggebers, was bilanziell und steuerlich Vorteile hat. Kaufpreise lassen sich über die steuerliche Abschreibung (Nutzungsdauer bei Lasergeräten ca. 5 Jahre) steuermindernd geltend machen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Hochwertige Lasergeräte müssen in der Praxisinhaltsversicherung zum Neuwert versichert sein. Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, bei Geräteneuanschaffungen die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung anzupassen und zusätzlich eine Maschinenbruchversicherung zu prüfen, die technische Defekte und Bedienungsfehler absichert.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Medizinprodukterecht
- KBV – Praxisausstattung und Investitionen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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