Alle Ärzte, die Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen betreuen oder in der Intensivmedizin tätig sind, sollten das Organspenderecht kennen. Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt Voraussetzungen, Aufklärungspflichten und die Rolle des Arztes im gesamten Prozess.

Hintergrund

In Deutschland gilt seit 2012 die Entscheidungsregelung: Jeder Bürger soll zu Lebzeiten eine Entscheidung zur Organspende treffen. Ärzte haben gemäß §2 TPG die Pflicht, Patienten regelmäßig auf die Möglichkeit hinzuweisen, einen Organspendeausweis auszufüllen. Die Feststellung des Hirntods als Voraussetzung für eine postmortale Organspende muss durch zwei unabhängige Ärzte erfolgen, die nicht dem Transplantationsteam angehören.

Haftungsrechtlich relevant: Ärzte, die an Transplantationen mitwirken, haften für Aufklärungsfehler und Fehler im Entnahmeprozess. Die Berufshaftpflicht muss transplantationsmedizinische Tätigkeiten ausdrücklich einschließen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Sprechen Sie Patienten bei Routineuntersuchungen aktiv auf das Thema Organspende an und dokumentieren Sie das Gespräch.
  • Halten Sie sich mit dem Organspendeausweis und dem Deutschen Organ-Transplantations-Register (DOTR) vertraut.
  • Klären Sie im Rahmen der Patientenverfügung auch die Haltung zur Organspende ab.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht transplantationsmedizinische Tätigkeiten abdeckt.
  • Ärzteversichert informiert über spezielle Haftpflichterweiterungen für Ärzte in der Intensivmedizin.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →