Orthopädische Praxen gehören zu den investitionsintensivsten Facharztpraxen. Bildgebende Geräte, Therapieausstattung und Operationsräume (bei ambulanten OPs) erfordern erhebliche Mittel. Wer eine Orthopädie-Praxis führt oder übernimmt, muss die Investitionsplanung sorgfältig angehen.
Hintergrund
Zu den typischen Investitionsbereichen einer orthopädischen Praxis gehören: Ultraschallgeräte (ab 20.000 Euro), Röntgenanlage (ab 50.000 Euro), Ganganalyse-Systeme, Strecktische, Physiotherapiebereiche und ggf. ein ambulanter OP-Bereich (ab 150.000 Euro). Hinzu kommen Praxiseinrichtung und IT-Infrastruktur.
Finanzierungsoptionen: Bankdarlehen (oft mit KfW-Förderung), Leasing für Medizingeräte und stille Beteiligungen. Bei der Investitionsplanung ist die steuerliche Abschreibung (AfA) zu berücksichtigen. Geräteinvestitionen sollten mit einer Maschinenbruchversicherung und einer Inhaltsversicherung abgesichert werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Erstellen Sie vor größeren Investitionen einen Rentabilitätsplan: Wann amortisiert sich die Anschaffung über Abrechnungsvolumen?
- Leasingmodelle schonen die Liquidität und ermöglichen regelmäßige Geräteerneuerung.
- Kooperieren Sie für teure Geräte wie MRT mit Radiologiepraxen, statt eigene Geräte anzuschaffen.
- Sichern Sie alle Praxisgeräte mit einer Maschinenbruchversicherung ab.
- Ärzteversichert berät orthopädische Praxen zu umfassenden Sachversicherungslösungen für Praxisinhalte.
Quellen:
- KfW: ERP-Gründerkredit
- Bundesärztekammer: Wirtschaftliche Praxisführung
- KBV: Geräteabrechnung in der Orthopädie
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