Eine Pensionszusage (Direktzusage) ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber dem Arzt direkt eine Rentenleistung im Ruhestand zusagt. Für leitende Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte als Gesellschafter-Geschäftsführer ist sie ein bewährtes Steuersparmodell.
Hintergrund
Bei einer Direktzusage bildet der Arbeitgeber (oder die eigene GmbH) Pensionsrückstellungen, die als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sind. Das senkt den laufenden Gewinn erheblich. Gleichzeitig erhält der Arzt im Ruhestand eine zugesagte Leistung. Die Absicherung gegen Insolvenz des Arbeitgebers erfolgt über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
Risiken: Pensionszusagen binden Liquidität im Unternehmen. Bei Praxisauflösung oder Verkauf entstehen erhebliche steuerliche und bilanzielle Fragen. Für Praxisinhaber als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer gelten besondere steuerliche Anforderungen an die Ernsthaftigkeit der Zusage.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Eine Direktzusage eignet sich besonders für Ärzte mit eigener Praxis-GmbH und langem Planungshorizont.
- Lassen Sie die Pensionszusage von einem Steuerberater prüfen, der auf Ärztebesteuerung spezialisiert ist.
- Berücksichtigen Sie bei der Praxisnachfolge die bilanziellen Auswirkungen bestehender Pensionsverpflichtungen.
- Kombinieren Sie die Direktzusage mit einer Rückdeckungsversicherung, um Insolvenzrisiken zu mindern.
- Ärzteversichert berät zu Rückdeckungsversicherungen, die Pensionszusagen optimal absichern.
Quellen:
- PSVaG: Pensions-Sicherungs-Verein
- BMF: Pensionsrückstellungen
- Bundesärztekammer: Betriebliche Altersvorsorge
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