Ärzte, die neben ihrer Berufstätigkeit Angehörige pflegen, sind einer erheblichen Doppelbelastung ausgesetzt. Die Pflegeversicherung stellt Leistungen bereit, die pflegenden Angehörigen zugutekommen. Es gibt zudem steuerliche Erleichterungen und professionelle Beratungsangebote.

Hintergrund

Pflegende Angehörige, die die Pflege regelmäßig und nicht erwerbsmäßig ausüben, können von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen Beiträge zur Rentenversicherung erstattet bekommen, wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche und an mindestens 2 Tagen pro Woche pflegen. Für Ärzte ist dieser Mechanismus relevant, obwohl sie oft eigene Altersvorsorge über das Versorgungswerk haben.

Das Pflegegeld (Pflegegrade 2 bis 5) fließt an den Pflegebedürftigen und kann an pflegende Angehörige weitergeleitet werden. Daneben gibt es Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsleistungen (125 Euro monatlich), die gezielt eingekauft werden können.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Beantragen Sie rechtzeitig den passenden Pflegegrad beim MDK/Medicproof.
  • Nutzen Sie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, um sich selbst zu entlasten.
  • Steuerlich: Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastung nach EStG geltend gemacht werden.
  • Lassen Sie sich von einem Pflegestützpunkt beraten, welche Leistungen konkret beansprucht werden können.
  • Ärzteversichert berät zu ergänzenden Pflegezusatzversicherungen für Sie und Ihre Angehörigen.

Quellen:

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