Eine Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Dokument für den Pflegefall. Sie regelt, wer Entscheidungen trifft, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Ärzte sollten sie sowohl für sich selbst als auch für ihre Patienten als unverzichtbares Vorsorgeinstrument verstehen.
Hintergrund
Ohne Vorsorgevollmacht muss im Pflegefall ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden. Das ist zeitaufwändig und teuer. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson des eigenen Vertrauens alle nötigen Entscheidungen treffen, von medizinischen Maßnahmen über Pflegeheimunterbringung bis zu finanziellen Angelegenheiten. Die Vollmacht sollte schriftlich, idealerweise notariell beurkundet vorliegen und beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert sein.
Ärzte kennen aus der Praxis, wie oft fehlende Vollmachten im Notfall zu Problemen führen. Die eigene Vorsorge sollte daher nicht vernachlässigt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Errichten Sie selbst eine Vorsorgevollmacht mit gesundheitlicher und finanzieller Vollmacht, kombiniert mit einer Patientenverfügung.
- Lassen Sie die Vollmacht notariell beurkunden, damit sie auch für Immobilientransaktionen gilt.
- Registrieren Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.
- Informieren Sie Patienten bei Beratungsgesprächen über die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht.
- Ärzteversichert empfiehlt, Vorsorgevollmacht und Pflegezusatzversicherung als Paket zu planen.
Quellen:
- Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister
- BMJ: Vorsorgevollmacht
- Bundesärztekammer: Vorsorgedokumente
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