Ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WGs) sind eine Alternative zum stationären Pflegeheim. Mehrere Pflegebedürftige leben gemeinsam in einer Wohnung und teilen sich einen ambulanten Pflegedienst. Dieses Modell ist oft kostengünstiger und ermöglicht mehr Selbstbestimmung.
Hintergrund
In einer Pflege-WG leben typischerweise 4 bis 12 Personen zusammen. Jeder Bewohner hat seinen eigenen Mietvertrag und seinen eigenen Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst. Die Pflegeversicherungsleistungen können wie in der häuslichen Pflege abgerufen werden. Kosten liegen häufig zwischen 1.500 und 2.500 Euro monatlich, je nach Pflegegrad und Region.
Ärzte stoßen auf Pflege-WGs einerseits bei der Versorgungsplanung für Patienten, andererseits als mögliche eigene Lebensform im Alter. Aus versicherungsrechtlicher Sicht: Eine Pflegezusatzversicherung kann auch bei Pflege-WG-Kosten eingesetzt werden, wenn sie Pflegegeldleistungen vorsieht.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Empfehlen Sie Patienten und Angehörigen die ambulant betreute WG als würdevolle Alternative zum Heim.
- Klären Sie vor dem Einzug, ob der betreuende Pflegedienst eine gültige Konzession hat.
- Prüfen Sie, welche Pflegeversicherungsleistungen in der konkreten WG kombiniert werden können.
- Eine Pflegezusatzversicherung mit Pflegegeldleistung ist auch für WG-Kosten verwendbar.
- Ärzteversichert berät zu Pflegezusatzversicherungen, die flexible Nutzung des Pflegegelds ermöglichen.
Quellen:
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