Pflegeberatung steht Versicherten der sozialen Pflegeversicherung gemäß §7a SGB XI zu. Die Beratung soll helfen, Leistungsansprüche zu klären, Pflegearrangements zu koordinieren und Angehörige zu entlasten. Pflegeberater der Kranken- und Pflegekassen, Pflegestützpunkte und freie Träger bieten diese Leistung an.
Hintergrund
Wer erstmals einen Pflegebedarf erkennt, steht oft vor einem unübersichtlichen Leistungsdschungel. Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist kostenlos und hat das Ziel, einen Gesamtplan zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu erstellen. Der Pflegeberater koordiniert Leistungen, informiert über Pflegegrade und begleitet Antragsverfahren.
Ärzte sind häufig erste Anlaufstelle für Angehörige, die einen Pflegebedarf erkennen. Ein schneller Verweis auf die Pflegeberatung kann Wochen des Wartens ersparen und dafür sorgen, dass Leistungen nicht unnötig spät beantragt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Verweisen Sie Angehörige pflegebedürftiger Patienten aktiv auf die Pflegeberatung der zuständigen Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
- Stellen Sie bei Bedarf eine ärztliche Stellungnahme aus, die den Pflegebedarf beschreibt.
- Informieren Sie sich über regionale Pflegestützpunkte in Ihrer Umgebung.
- Als Arzt können Sie selbst einen Pflegeberatungsanspruch für Ihre eigenen Angehörigen nutzen.
- Ärzteversichert berät auch zu Pflegezusatzversicherungen, die ergänzend zur gesetzlichen Pflege greifen.
Quellen:
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