Einen Pflegegrad beantragen kann jeder, der dauerhaft auf Hilfe bei Alltagstätigkeiten angewiesen ist. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, woraufhin der Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof eine Begutachtung durchführt. Ärzte können Patienten dabei wertvoll unterstützen.
Hintergrund
Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad wird nach einem Begutachtungssystem berechnet, das sechs Module bewertet: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Ärzte können durch eine aussagekräftige Dokumentation in der Patientenakte und ggf. eine ärztliche Stellungnahme die Begutachtung positiv beeinflussen.
Häufige Fehler: Pflegebedürftige spielen bei der Begutachtung ihre Einschränkungen herunter. Angehörige sollten vorbereitet sein und alle Schwierigkeiten detailliert schildern.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Empfehlen Sie Patienten mit erkennbarem Pflegebedarf frühzeitig, den Antrag zu stellen (rückwirkende Leistungen gibt es nicht).
- Stellen Sie eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung aus, die Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Alltagsauswirkungen beschreibt.
- Weisen Sie Angehörige darauf hin, den Begutachtungstermin als Zeuge zu begleiten und alle Einschränkungen offen anzusprechen.
- Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad empfiehlt sich Widerspruch mit ärztlicher Unterstützung.
- Ärzteversichert informiert über ergänzende Pflegezusatzversicherungen, die bei allen Pflegegraden leisten.
Quellen:
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