Ein vollstationärer Pflegeheimplatz kostet in Deutschland durchschnittlich 2.500 bis 4.000 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur einen Pauschalbetrag je Pflegegrad. Die Differenz, der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), muss privat getragen werden.

Hintergrund

Die Pflegeversicherung deckt ab Pflegegrad 2 pauschal einen Teil der Pflegekosten (2025: Pflegegrad 2 ca. 770 Euro, Pflegegrad 5 ca. 2.005 Euro). Die tatsächlichen Heimkosten sind deutlich höher. Die Differenz setzt sich zusammen aus Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung sowie dem Eigenanteil an Pflegekosten. Sozialamt-Leistungen greifen erst, wenn eigenes Vermögen und Rente aufgebraucht sind.

Seit 2022 gibt es Zuschläge der Pflegekasse, die den Eigenanteil je nach Dauer des Heimaufenthalts reduzieren. Dennoch bleibt eine erhebliche Finanzierungslücke, die mit privaten Rücklagen oder einer Pflegezusatzversicherung geschlossen werden muss.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Sprechen Sie Patienten und Angehörige frühzeitig auf die Finanzierungslücke bei Heimunterbringung an.
  • Empfehlen Sie den frühzeitigen Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, bevor Pflegebedarf entsteht.
  • Weisen Sie auf den ergänzenden Sozialhilfeanspruch bei Mittellosikeit hin (§§ 61 ff. SGB XII).
  • Informieren Sie Angehörige über die ab 2022 gestaffelten Zuschläge der Pflegekasse.
  • Ärzteversichert vergleicht für Sie Pflegezusatzversicherungen, die Heimkosten dauerhaft absichern.

Quellen:

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