PKV-Versicherte, die ein Kind bekommen, haben Anspruch auf Erstattung der Geburtskosten nach GOÄ durch ihre private Krankenversicherung. Da Geburten in Deutschland durch Hebammen und Ärzte begleitet werden und Krankenhauskosten entstehen, ergibt sich für Privatpatienten oft ein erheblicher Abrechnungsaufwand.
Das Wichtigste auf einen Blick
- PKV-versicherte Mütter erhalten Geburtskosten einschließlich stationärer Aufnahme, Beleghebamme und Belegarztleistungen erstattet
- Die Wahl einer Beleggeburt bei einem Wahlarzt kann durch die PKV vollständig abgedeckt werden
- Neugeborene müssen innerhalb von acht Wochen nach Geburt in der PKV mitversichert werden, um den Gesundheitsprüfungs-Verzicht zu nutzen
Ausführliche Antwort
Bei einer Geburt entstehen Kosten für stationären Aufenthalt (Krankenhaus-Tagessatz, Belegarzthonorare nach GOÄ, Hebammengebühren), die von der PKV erstattet werden. Bei einer Beleggeburt in einem privaten oder öffentlichen Krankenhaus mit Wahlarzt-Betreuung übernimmt die PKV die Kosten nach den vereinbarten Tarifsätzen. Die Erstattung richtet sich nach dem Tarif: Tarife mit Krankenhausleistungen für das Zwei-Bett-Zimmer oder Einzel-Zimmer sowie Chefarzt-Behandlung erstatten entsprechend höhere Kosten.
Für PKV-versicherte Ärztinnen und Ärzte, die ein Kind bekommen, ist die Nachversicherung des Neugeborenen besonders wichtig: Neugeborene können bei den meisten PKV-Unternehmen innerhalb von acht Wochen nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit in die PKV aufgenommen werden (§ 198 VVG). Versäumt man diese Frist, ist eine Aufnahme mit Gesundheitsprüfung erforderlich, was bei Komplikationen bei der Geburt (zum Beispiel Frühgeburt) zu Ausschlüssen führen kann.
Die Höhe der PKV-Erstattung für eine Geburt variiert je nach Tarif erheblich: Günstige Budget-Tarife erstatten möglicherweise nur den GOÄ-Einfachsatz, Premium-Tarife bis zum 3,5-fachen Satz. Bei einer Beleggeburt mit Wahlarzt können Kosten von 3.000 bis über 8.000 Euro entstehen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die eine Schwangerschaft planen, sollten frühzeitig prüfen, ob ihr PKV-Tarif die Geburtskosten vollständig abdeckt und wie die Frist für die Kindermitversicherung genutzt werden kann. Ärzteversichert hilft dabei, Tarife auf Geburtsleistungen zu prüfen und die Kindermitversicherung optimal zu gestalten.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Geburt und Neugeborene
- Gesetze im Internet – VVG § 198
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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