Die PKV erstattet Arztleistungen grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Niedergelassene Ärzte rechnen mit PKV-Patienten privatärztlich ab. Welche Steigerungsfaktoren der PKV-Tarif des Patienten erstattet, ist entscheidend für die wirtschaftliche Seite des Behandlungsverhältnisses.

Hintergrund

Nach der GOÄ gibt es einen Gebührenrahmen von 1,0-fach bis 3,5-fach (für besondere Leistungen bis 2,3-fach). Innerhalb dieses Rahmens ist der Arzt grundsätzlich frei. Viele PKV-Tarife erstatten den 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz vollständig. Billigtarife erstatten nur den 1,8-fachen Satz. Wird höher abgerechnet, bleibt die Differenz beim Patienten.

Als Arzt ist es wichtig, bei auffällig hohen Steigerungen eine Begründung in der Rechnung zu liefern. PKV-Versicherer können Einzelfallprüfungen durchführen, bei denen fehlende Begründungen zu Kürzungen führen können. Die neue GOÄ (GOÄ 2024 oder später) wird die Honorarstruktur grundlegend reformieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Stellen Sie PKV-Patienten GOÄ-konforme Rechnungen aus und begründen Sie Steigerungsfaktoren über 2,3-fach stets schriftlich.
  • Informieren Sie sich über die aktuellen Pläne zur GOÄ-Reform und deren Auswirkungen auf Ihre Abrechnung.
  • Als PKV-Versicherter: Prüfen Sie, welchen Erstattungsrahmen Ihr Tarif bei GOÄ-Rechnungen bietet.
  • Wählen Sie für Ihre eigene PKV einen Tarif, der mindestens den 2,3-fachen Satz erstattet.
  • Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife nach GOÄ-Erstattungsregeln für Ärzte.

Quellen:

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