Zahnimplantate können mehrere Tausend Euro pro Zahn kosten. Ob und wie viel die PKV davon übernimmt, hängt vom individuellen Tarif ab. Manche PKV-Tarife erstatten Implantate vollständig, andere begrenzen die Anzahl oder lehnen sie grundsätzlich ab.

Hintergrund

In der Privatliquidation nach GOZ werden Implantate nach den einschlägigen GOZ-Ziffern abgerechnet. Viele PKV-Vollversicherungstarife erstatten Implantatbehandlungen bis zu einer bestimmten Anzahl (z.B. maximal zwei Implantate) oder einem Höchstbetrag. Hochwertige Tarife erstatten Implantate unbegrenzt als medizinisch notwendige Maßnahme.

Entscheidend für die Erstattung: Das Implantat muss medizinisch notwendig sein, d.h. keine geeignete alternativlose Therapie aus anderen Zahnersatz-Optionen. Viele PKV erfordern vor der Behandlung eine Kostenvoranschlagsprüfung.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Empfehlen Sie PKV-versicherten Patienten vor einer Implantatbehandlung, einen Kostenvoranschlag beim Versicherer einzureichen.
  • Als Zahnarzt: Stellen Sie eine medizinische Begründung bereit, warum ein Implantat anderen Therapieoptionen überlegen ist.
  • Als PKV-Versicherter: Prüfen Sie beim nächsten Tarifvergleich explizit die Implantat-Erstattungsklausel.
  • Achten Sie auf Wartezeiten bei Neuabschluss: In den ersten Monaten sind Implantate meist ausgeschlossen.
  • Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife mit Fokus auf Zahnleistungen einschließlich Implantaten.

Quellen:

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