Im Ruhestand entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV, und das Einkommen aus dem Versorgungswerk reicht oft nicht, um die PKV-Beiträge im Vergleich zum Arbeitsleben konstant zu halten. Die PKV-Kosten im Rentenalter sind ein unterschätzter Planungsfaktor.

Hintergrund

Ohne Arbeitgeberzuschuss tragen Rentner den vollen PKV-Beitrag selbst. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Rentner dagegen nur den halben Beitragssatz auf ihre gesetzliche Rente. PKV-Rentner können zwar von Altersrückstellungen profitieren, aber hohe Tarife können trotzdem eine erhebliche Belastung werden.

Lösungsansätze: Wechsel in einen günstigeren Tarif (§204 VVG), Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs in jungen Jahren, und als letzte Option der Wechsel in den Standardtarif oder Basistarif. Letzterer ist für alle PKV-Versicherten zugänglich, bietet aber reduzierte Leistungen und darf keine Risikoaufschläge enthalten.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Planen Sie die PKV-Kosten im Ruhestand konkret in Ihre Rentenplanung ein.
  • Schließen Sie frühzeitig einen Beitragsentlastungstarif ab, idealerweise schon mit 35.
  • Prüfen Sie alle 3 bis 5 Jahre, ob ein Tarifwechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Vergleichen Sie bei einem Tarif- oder Anbieterwechsel die Altersrückstellungen: Diese verfallen beim Anbieterwechsel.
  • Ärzteversichert erstellt eine individuelle PKV-Ruhestandsplanung für Ärzte in allen Karrierephasen.

Quellen:

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