In der Elternzeit entfällt das Arbeitgeberanteil zur PKV. Ärzte in der PKV müssen den vollen Beitrag selbst zahlen, was je nach Tarif erhebliche Kosten verursachen kann.
Das Wichtigste auf einen Blick
- In der Elternzeit zahlen PKV-Versicherte den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil, in der Regel 400 bis 900 Euro monatlich.
- Ein Wechsel in die GKV ist in der Elternzeit nur unter strengen Voraussetzungen möglich, wenn die Einkommensgrenze dauerhaft unterschritten wird.
- Kinder von PKV-versicherten Ärzten können nicht kostenfrei in der GKV familienversichert werden, sie benötigen eine eigene PKV oder GKV-Mitgliedschaft.
Ausführliche Antwort
PKV-versicherte Ärzte in der Elternzeit stehen vor einer besonderen Belastung: Ohne Arbeitgeberanteil steigt der monatliche PKV-Beitrag deutlich. Ein Arzt mit einem Beitrag von 600 Euro monatlich (300 Euro Eigenanteil und 300 Euro Arbeitgeberanteil) zahlt in der Elternzeit plötzlich die vollen 600 Euro selbst. Dieser Mehrbetrag kommt oft überraschend.
Eine Beitragsreduzierung ist möglich durch den Wechsel in einen günstiger Anwartschaftstarif, der die Ansprüche konserviert, aber geringere Leistungen bietet. Alternativ kann der Selbstbehalt vorübergehend erhöht werden, um Prämien zu sparen. Beides ist beim bestehenden Versicherer ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Wer das erste Kind bekommt und in die Elternzeit geht, sollte die Kindesversicherung frühzeitig klären. Ein Kind eines PKV-versicherten Arztes kann entweder über die PKV des anderen Elternteils (wenn dieser GKV-versichert ist, kostenfrei) oder als eigenständiges PKV-Mitglied versichert werden. Kindertarife in der PKV kosten 100 bis 200 Euro monatlich.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, die Elternzeit als Anlass zu nehmen, die gesamte PKV-Strategie zu überprüfen. Die Kombination aus Elterngeldempfang und PKV-Beitragslast kann kurzfristig zu Liquiditätsproblemen führen. Wer Elternzeit plant, sollte mindestens 3 Monate vorher die monatlichen Fixkosten neu kalkulieren.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV Verband – Elternzeit und PKV
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Elternzeit
- GKV Spitzenverband – Familienversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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