Der PKV-Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif (§193 Abs. 6 VVG), der PKV-Versicherten zusteht, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Er sichert die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Maßnahmen zur Mutterschaft.
Hintergrund
Wer als PKV-Versicherter mit seinen Beiträgen mehr als zwei Monate im Rückstand ist, wird automatisch in den Notlagentarif umgesetzt. Der Beitrag beträgt hier nur etwa 100 bis 200 Euro monatlich. Die Leistungen sind stark reduziert: Nur akute und Schmerzbehandlungen, Schwangerschaft und Entbindung. Chronische Erkrankungen werden nicht versorgt.
Sobald die Rückstände beglichen sind, kehrt der Versicherte automatisch in seinen ursprünglichen Tarif zurück. Die Schulden bleiben erhalten und müssen beglichen werden. Für Ärzte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, z.B. nach Praxisinsolvenz, kann der Notlagentarif eine kurzfristige Brücke sein.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Geraten Sie als PKV-Versicherter nie länger als zwei Monate in Beitragsrückstand, um den Notlagentarif zu vermeiden.
- Falls Sie im Notlagentarif sind: Begleichen Sie Rückstände so schnell wie möglich, um in den Volltarif zurückzukehren.
- Prüfen Sie, ob staatliche Unterstützung (Bürgergeld, Überbrückungshilfe) zur Beitragsfinanzierung genutzt werden kann.
- Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über Ratenzahlungsvereinbarungen.
- Ärzteversichert berät zu Absicherungsstrategien, die verhindern, in den Notlagentarif zu geraten.
Quellen:
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →