Manche PKV-Versicherer bieten zeitlich begrenzte "Open-House-Aktionen" an, bei denen Versicherte in neue Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen oder ohne Gesundheitsprüfung wechseln können. Solche Aktionen sind für Versicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen besonders interessant.

Hintergrund

Der reguläre Anbieterwechsel in der PKV ist für Versicherte mit Vorerkrankungen often schwierig, weil eine neue Gesundheitsprüfung Risikozuschläge oder Ausschlüsse bedeuten kann. Open-House-Aktionen umgehen dieses Problem. Sie sind jedoch selten und setzen voraus, dass der bisherige Versicherer dem Wechselwunsch nicht widerspricht.

Der Standardweg für einen Tarifwechsel ist der interne Wechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer. Open-House-Aktionen zwischen verschiedenen Versicherern sind marktrechtlich reguliert und unterliegen einer Aufsicht durch die BaFin.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Verfolgen Sie regelmäßig Ankündigungen von Open-House-Aktionen bei renommierten PKV-Anbietern.
  • Prüfen Sie vor dem Wechsel: Bleiben Altersrückstellungen erhalten? Was sind die genauen Leistungsinhalte des neuen Tarifs?
  • Lassen Sie sich von einem unabhängigen Makler beraten, bevor Sie eine Open-House-Aktion nutzen.
  • Achten Sie auf Fristen: Open-House-Aktionen sind oft nur wenige Wochen gültig.
  • Ärzteversichert informiert seine Ärztekunden aktiv über laufende Open-House-Aktionen attraktiver PKV-Anbieter.

Quellen:

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