Jeder PKV-Versicherte hat nach §204 VVG das gesetzliche Recht, innerhalb seines Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln. Dieses Recht ermöglicht Beitragsoptimierungen ohne Verlust der Altersrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung. Es ist eines der mächtigsten Instrumente in der PKV-Verwaltung.
Hintergrund
Bei einem Tarifwechsel nach §204 VVG gelten folgende Grundregeln: Der neue Tarif muss gleichartig sein, d.h. er muss mindestens die gleichen Leistungen bieten oder der Versicherte akzeptiert Einschränkungen. Die angesammelten Altersrückstellungen werden auf den neuen Tarif übertragen, maximal bis zur Höhe der Altersrückstellung des neuen Tarifs. Beitragsunterschiede zwischen Alt- und Neutarifen können erheblich sein.
Typische Anwendungsfälle: Wechsel in einen sparsameren Tarif mit höherem Selbstbehalt, Wechsel in einen moderneren Tarif mit besseren Digitalleistungen oder Wechsel nach starken Beitragserhöhungen im alten Tarif.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Beantragen Sie aktiv bei Ihrem PKV-Anbieter eine Übersicht über alle verfügbaren internen Tarifalternativen.
- Lassen Sie den Tarifwechsel von einem unabhängigen Makler vorbereiten, der alle Konsequenzen analysiert.
- Achten Sie auf versteckte Leistungskürzungen im neuen Tarif, die erst im Schadensfall sichtbar werden.
- Ein Tarifwechsel kann mehrere hundert Euro monatlich sparen, vor allem bei älteren teuren Tarifen.
- Ärzteversichert führt für Sie einen vollständigen Tarifwechsel-Check durch und optimiert Ihren PKV-Schutz.
Quellen:
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