Die Entscheidung für die PKV oder GKV ist für Ärzte folgenreich und schwer rückgängig zu machen. Junge Ärzte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, können erstmals wählen. Wer in die PKV wechselt, tut das idealerweise jung und gesund.

Hintergrund

In die PKV können Arbeitnehmer wechseln, wenn ihr Bruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet (2025: 69.300 Euro pro Jahr). Selbständige niedergelassene Ärzte sind nicht in der GKV pflichtversichert und können direkt in die PKV. Für die PKV sprechen: höhere Leistungen, freie Arztwahl, keine einkommensabhängigen Beiträge und Beitragsrückerstattung. Für die GKV sprechen: beitragsfreie Familienversicherung, einkommensunabhängige Beiträge im Alter und Sicherheit bei langfristiger Erkrankung.

Für Ärzte mit gesunder Familie und gutem Einkommen ist die PKV meist wirtschaftlich vorteilhafter. Bei Alleinverdiener-Familien mit Kindern sollte man die entfallende GKV-Familienversicherung einrechnen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Berechnen Sie die PKV und GKV im konkreten Vergleich für Ihre Familiensituation.
  • Beachten Sie: Wer nach dem 55. Lebensjahr die PKV verlassen und in die GKV zurück möchte, hat es sehr schwer.
  • Holen Sie vor der Entscheidung eine Beratung bei einem unabhängigen Makler ein.
  • Medizinstudenten und PJ-ler: Nutzen Sie PKV-Anwartschaften, um das Einstrittsalter für die PKV zu sichern.
  • Ärzteversichert berät zur PKV-Entscheidung in jeder Karrierephase kostenlos und unabhängig.

Quellen:

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