Der interne Tarifwechsel innerhalb eines PKV-Anbieters ist für viele Ärzte die klügste Optimierungsstrategie. Im Gegensatz zum Anbieterwechsel bleiben angesammelte Altersrückstellungen erhalten und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt vollständig.
Hintergrund
Nach §204 VVG haben alle PKV-Versicherten das Recht, in einen anderen Tarif ihres aktuellen Versicherers zu wechseln. Der neue Tarif muss gleichartig sein oder der Versicherte akzeptiert Leistungsänderungen. Die Altersrückstellungen werden maximal bis zur Höhe der Rückstellungen im Zieltarif mitgenommen.
Praktisch bedeutet das: Wer seit 20 Jahren in einem alten, teuren Tarif ist, kann problemlos in einen günstigeren Neutarif wechseln. Wichtig: Der Versicherer ist verpflichtet, alle verfügbaren Tarife zu zeigen, auch wenn er das oft nicht von sich aus tut.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fragen Sie Ihren PKV-Versicherer aktiv nach allen internen Tarifalternativen, nicht nur nach den "empfohlenen".
- Lassen Sie vor dem Wechsel die Leistungsunterschiede zwischen Alt- und Neutarif detailliert dokumentieren.
- Berücksichtigen Sie: Ein interner Tarifwechsel kann nicht rückgängig gemacht werden.
- Nutzen Sie den Wechsel auch, um überflüssige Zusatzbausteine abzuwählen.
- Ärzteversichert analysiert Ihre bestehende PKV und zeigt, ob ein interner Tarifwechsel für Sie sinnvoll ist.
Quellen:
- VVG §204: Wechselrecht
- PKV-Verband: Interner Tarifwechsel
- Verbraucherzentrale: PKV intern optimieren
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