Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist gesetzlich verpflichtet, Präventionsleistungen zu erbringen (§§20 ff. SGB V). Diese umfassen primäre Prävention, betriebliche Gesundheitsförderung und Gesundheitsuntersuchungen. Ärzte spielen eine Schlüsselrolle als Verordner und als Beratende.

Hintergrund

GKV-Versicherte haben Anspruch auf verschiedene Präventionsleistungen: Gesundheitsuntersuchungen (Check-up ab 35, Hautkrebs-Screening), Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U11, J1), Impfungen gemäß STIKO-Empfehlung, Kursangebote zur Gesundheitsförderung (z.B. Rückengymnastik, Stressmanagement) sowie betriebliche Gesundheitsförderung.

Seit dem Präventionsgesetz 2015 wurden Leistungen ausgebaut. Die GKV fördert Kurse zertifizierter Anbieter mit einem jährlichen Budget von rund 200 bis 300 Euro pro Versichertem.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Sprechen Sie Patienten aktiv auf ihnen zustehende Vorsorgeuntersuchungen an und dokumentieren Sie empfohlene Maßnahmen.
  • Verordnen Sie GKV-anerkannte Präventionskurse für Patienten mit Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Rauchen).
  • Als GKV-Versicherte nutzen Sie selbst alle Präventionsleistungen, auf die Sie Anspruch haben.
  • Halten Sie die aktuellen STIKO-Impfempfehlungen stets präsent und empfehlen Sie Schutzimpfungen proaktiv.
  • Ärzteversichert informiert auch über betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen für Praxisteams.

Quellen:

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