Der Kauf von Praxisräumen ist für viele Ärzte attraktiv: Statt Miete zu zahlen, bauen sie Eigenkapital auf. Gleichzeitig sichert der Eigentumsbesitz die langfristige Standortstabilität. Die Entscheidung sollte jedoch nüchtern kalkuliert werden.
Hintergrund
Ärzte können Praxisimmobilien in ihrem Betriebsvermögen oder Privatvermögen halten. Die steuerliche Behandlung ist unterschiedlich: Im Privatvermögen fließen Mieteinnahmen als Einkünfte aus V+V, im Betriebsvermögen sind sie Teil des Gewinns. Beim Kauf einer Eigentümergemeinschaft (z.B. mit Praxispartnern) entstehen zusätzliche rechtliche Komplexitäten.
Risiken: Immobilienpreisschwankungen, Leerstände bei Praxisschließung, Renovierungskosten und die Illiquidität von Immobilien. Chancen: Wertsteigerung, Inflationsschutz, steuerliche Abschreibung (AfA) und Mieteinnahmen nach Praxisabgabe.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Lassen Sie vor dem Kauf eine professionelle Immobilienbewertung und Standortanalyse durchführen.
- Klären Sie mit dem Steuerberater, ob Privatvermögen oder Betriebsvermögen für Ihre Situation günstiger ist.
- Sichern Sie das Eigentum mit einer Wohngebäude- oder Gewerbegebäudeversicherung ab.
- Denken Sie an die langfristige Perspektive: Was passiert mit der Immobilie nach Ihrer Praxisabgabe?
- Ärzteversichert berät zu Gebäude- und Sachversicherungen für Arztpraxen im Eigenbesitz.
Quellen:
- KfW: Investitionsfinanzierung Praxis
- Bundesärztekammer: Praxisbewertung und -abgabe
- GDV: Gewerbeimmobilienversicherung
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