Jede Arztpraxis benötigt eine Inventarversicherung, die das bewegliche Praxisvermögen gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und weitere Gefahren absichert. Medizinische Geräte, Praxiseinrichtung und IT-Ausstattung stellen oft einen Wert von mehreren Hunderttausend Euro dar.
Hintergrund
Die Praxis-Inventarversicherung (oft als Inhaltsversicherung bezeichnet) deckt typischerweise: Einrichtungsgegenstände, medizinische Geräte und Instrumente, IT-Equipment, Vorräte und Materialien sowie ggf. Außenmontagen. Versicherte Gefahren sind je nach Tarif: Feuer (Brand, Blitzschlag), Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagelschäden sowie optional Überspannung und Maschinenbruch.
Häufiger Fehler: Unterversicherung. Der Versicherungswert sollte regelmäßig an Neuanschaffungen angepasst werden. Bei Unterversicherung wird im Schadensfall nur anteilig geleistet.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Erstellen Sie ein vollständiges Inventarverzeichnis mit aktuellen Wiederbeschaffungswerten.
- Überprüfen Sie die Versicherungssumme bei größeren Investitionen (neue Geräte, Umbau).
- Schließen Sie optional Maschinenbruchversicherung für teure Diagnose- und Therapiegeräte ein.
- Prüfen Sie, ob IT-Geräte auch bei Absturz oder Bedienungsfehlern abgedeckt sind (Elektronikversicherung).
- Ärzteversichert erstellt für Praxisinhaber ein maßgeschneidertes Sachversicherungspaket.
Quellen:
- GDV: Inhaltsversicherung Gewerbe
- KBV: Praxisausstattung und -versicherung
- Bundesärztekammer: Praxismanagement
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