Die Praxisabgabe ist ein komplexer Prozess, der wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Dimension hat. Für den abgebenden Arzt geht es um den höchstmöglichen Erlös, eine korrekte Abwicklung der Kassenarztzulassung und eine reibungslose Versorgungskontinuität für die Patienten.
Hintergrund
Bei der Praxisabgabe wird zwischen Praxisverkauf (Übertragung des Praxisvermögens und des Patientenstamms) und reiner Zulassungsabgabe unterschieden. Der Kaufpreis setzt sich aus dem materiellen Wert (Geräte, Einrichtung, Mietvertragsrechte) und dem immateriellen Wert (Goodwill/Patientenstamm) zusammen. Steuerlich werden Veräußerungsgewinne als freiberufliche Einkünfte nach §18 EStG besteuert; Freibeträge und Ermäßigungen können die Steuerlast erheblich reduzieren.
Die KV muss bei der Zulassungsübertragung einbezogen werden. In zulassungsbeschränkten Gebieten ist die Ausschreibung des Vertragsarztsitzes Pflicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Beginnen Sie mit der Praxisbewertung mindestens 2 Jahre vor der geplanten Abgabe.
- Klären Sie frühzeitig mit der KV, ob Ihr Versorgungsgebiet zulassungsbeschränkt ist.
- Nutzen Sie steuerliche Begünstigungen: §18 EStG ermöglicht Freibeträge ab 55 Jahren oder bei Berufsunfähigkeit.
- Achten Sie auf die Fortführung laufender Versicherungsverträge: Was läuft nach der Abgabe weiter?
- Ärzteversichert begleitet Sie bei der vollständigen Versicherungsumstellung nach der Praxisabgabe.
Quellen:
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