Eine Praxisbewertung wird benötigt, wenn eine Arztpraxis verkauft, übernommen, in eine Gesellschaft eingebracht oder im Erbfall bewertet werden soll. Der ermittelte Wert dient als Grundlage für Kaufpreisverhandlungen und steuerliche Gestaltung.
Hintergrund
Es gibt verschiedene Bewertungsmethoden: die modifizierte Ertragswertmethode (empfohlen von der KBV), die Substanzwertmethode und kombinierte Ansätze. Die KBV-Methode berechnet den immateriellen Wert (Goodwill) aus dem durchschnittlichen Überschuss der letzten 3 Jahre, multipliziert mit einem fachgruppenspezifischen Faktor.
Wichtig: Praxiswerte schwanken regional erheblich. In Ballungsräumen mit hoher Bevölkerungsdichte sind Kassenarztsitze deutlich mehr wert als auf dem Land mit Versorgungsproblemen. Die KVen veröffentlichen regelmäßig Hinweise zu Praxiswerten in ihrer Region.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Lassen Sie die Praxisbewertung von einem neutralen Sachverständigen oder der KV durchführen.
- Bereiten Sie für die Bewertung drei Jahre BWA und EÜR sowie vollständige Inventarlisten vor.
- Achten Sie darauf, dass immaterielle Werte (Patientenstamm, Lage) realistisch einbezogen werden.
- Lassen Sie das Ergebnis steuerlich prüfen, da der Kaufpreis direkte steuerliche Auswirkungen hat.
- Ärzteversichert empfiehlt spezialisierte Kooperationspartner für die professionelle Praxisbewertung.
Quellen:
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