Eine Praxisfinanzierung braucht jeder Arzt, der eine Praxis gründet, übernimmt oder erheblich investiert und nicht über ausreichend Eigenkapital verfügt, um die Investition vollständig selbst zu tragen. Da die Kosten einer Praxisgründung oder -übernahme meist zwischen 150.000 und 500.000 Euro liegen, ist eine Bankfinanzierung für die meisten niedergelassenen Ärzte unvermeidlich. Spezialisierte Ärztekredite von Apobank, Sparkassen und Volksbanken bieten attraktive Konditionen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Investitionsbedarf für Praxisgründung oder -übernahme: 150.000 bis 500.000 Euro je nach Fachrichtung
- Eigenkapitalanteil: mindestens 15 bis 20 Prozent der Investitionssumme empfohlen
- Spezialbank für Heilberufe: Apobank bietet Ärztekredite mit günstigen Konditionen
Ausführliche Antwort
Der Finanzierungsbedarf für eine Arztpraxis setzt sich zusammen aus: Praxiswert (Kassensitz, Patientenstamm), Einrichtungskosten (Möbel, Tresen, Wartezimmer), medizinische Geräte, IT-Infrastruktur (Praxisverwaltungssystem, TI-Anbindung) sowie Liquiditätsreserve für die ersten Monate bis stabile Umsätze erzielt werden. Gerade die Übergangsphase nach Praxiseröffnung wird oft unterschätzt.
Die Apobank ist die führende Spezialbank für Heilberufe in Deutschland und bietet Praxisfinanzierungen mit Laufzeiten von 10 bis 20 Jahren. Für junge Ärzte unter 40 Jahren gibt es spezielle Gründungsfinanzierungen mit tilgungsfreien Anlaufphasen in den ersten Jahren. Daneben bieten regionale Sparkassen und Volksbanken Praxiskredite an, die durch Bürgschaften der Bürgschaftsbanken der Länder ergänzt werden können.
KfW-Förderkredit für den Mittelstand (ERP-Gründerkredit) kann ergänzend eingesetzt werden, wenn die Praxis den Anforderungen des KfW-Programms entspricht. Der Einsatz öffentlicher Fördermittel senkt die effektiven Finanzierungskosten. In strukturschwachen Gebieten gibt es zudem Sonderprogramme der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Eine Praxisfinanzierung ist langfristig und bindet erhebliche Mittel. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Finanzierungsplanung eine Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, damit das Darlehen im Todes- oder BU-Fall nicht zur Last für Angehörige oder die Praxis wird.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Niederlassung finanzieren
- KfW – Gründerkredit für Heilberufe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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