Praxisinsolvenzen kommen vor, auch wenn sie bei Ärzten seltener sind als in anderen Branchen. Typische Ursachen: Überschuldung durch Investitionen, Umsatzeinbrüche durch Krankheit des Inhabers, Abrechnungsprobleme oder unvorhergesehene Kosten. Frühwarnsignale zu kennen und gegenzusteuern ist entscheidend.
Hintergrund
Insolvenzrechtlich kann eine Arztpraxis als Einzelunternehmen oder Gesellschaft von der Insolvenz betroffen sein. Bei einer Insolvenz übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verwaltung. Die Kassenarztzulassung erlischt nicht automatisch, aber die praktische Weiterführung wird schwierig. Ärzte haften als natürliche Personen unbegrenzt für Verbindlichkeiten der Einzelpraxis.
Schutzmaßnahmen: Eine Praxisausfallversicherung deckt Betriebsunterbrechungen ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt das Einkommen bei Erkrankung des Inhabers. Regelmäßiges Praxis-Controlling erkennt Engpässe frühzeitig.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Beobachten Sie regelmäßig Ihre Liquiditätslage und Kennzahlen. Rückläufige Einnahmen müssen sofort analysiert werden.
- Nutzen Sie professionelle Sanierungsberatung, sobald sich finanzielle Schwierigkeiten abzeichnen.
- Eine Praxisausfallversicherung ist die wichtigste Absicherung gegen unvorhergesehene Betriebsunterbrechungen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie über ausreichende Liquiditätsreserven von mindestens 3 Monatsumsätzen verfügen.
- Ärzteversichert berät zu Praxisausfallversicherungen und Notfallkonzepten für Arztpraxen.
Quellen:
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