Privatabrechnung-Optimierung ist für jeden Arzt relevant, der Privatpatienten nach GOÄ oder GOZ behandelt und nicht sicher ist, ob er alle abrechnungsfähigen Leistungen vollständig und korrekt berechnet. Studien zeigen, dass Ärzte im Schnitt 10 bis 20 Prozent ihrer potenziellen Einnahmen aus der Privatabrechnung nicht abschöpfen, weil Ziffern übersehen, Steigerungsfaktoren zu niedrig angesetzt oder Zuschläge vergessen werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Durchschnittlich 10 bis 20 Prozent Honorarabrechnungsoptimierung möglich ohne mehr Aufwand
- GOÄ-Analognummern für nicht explizit aufgeführte Leistungen richtig einsetzen
- Korrekte Dokumentation als Grundlage für höhere Steigerungsfaktoren verwenden
Ausführliche Antwort
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht für jede Leistung einen Grundbetrag vor, der mit einem Steigerungsfaktor von 1,0 bis 3,5 (in Ausnahmefällen bis 7,0) multipliziert werden kann. Der Einfachsatz gilt für einfache Leistungen, der 2,3-fache Satz für Leistungen mittlerer Schwierigkeit und der 3,5-fache Satz für besonders schwierige oder aufwändige Leistungen. Viele Ärzte rechnen standardmäßig mit dem 2,3-fachen Satz, ohne bei komplexen Fällen den möglichen Aufschlag zu nutzen.
Analogziffern nach § 6 Abs. 2 GOÄ ermöglichen die Abrechnung von Leistungen, die in der GOÄ nicht explizit aufgeführt sind, durch Anwendung einer inhaltlich vergleichbaren Ziffer. Gerade in Fächern mit innovativen Behandlungsverfahren (Laserbehandlungen, minimal-invasive Techniken) sind Analogziffern häufig der einzige Weg, neue Leistungen zu vergüten.
Abrechnungsdienstleister und spezialisierte Abrechnungssoftware können die Optimierungspotenziale systematisch ausschöpfen. GOÄ-Beratungen durch Ärztekammern oder spezialisierte Berater helfen dabei, die eigene Abrechnungspraxis zu überprüfen und zu verbessern.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Überhöhte Abrechnungen können zu Rückforderungen durch Privatversicherer und im Extremfall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ärzteversichert empfiehlt eine rechtssichere Beratung zur GOÄ-Optimierung und prüft gleichzeitig, ob eine Abrechnungsrechtsschutzversicherung für Abrechnungsstreitigkeiten vorhanden ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Kommentar und Abrechnungshilfen
- PKV-Verband – GOÄ-Abrechnung und Streitfragen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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