Private Equity ist eine Anlageklasse für Ärzte, die bereits über ein substantielles liquides Vermögen verfügen und bereit sind, Kapital für mehrere Jahre zu binden. Als nicht börsennotierte Beteiligungen bieten Private-Equity-Fonds höhere Renditepotenziale als klassische Aktienanlagen, verlangen aber auch eine langfristige Kapitalbindung von typischerweise 7 bis 12 Jahren. Geeignet ist diese Anlageform vor allem für Fach- und Oberärzte sowie niedergelassene Ärzte mit einem Anlagevolumen ab 250.000 Euro.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Private Equity eignet sich für Ärzte ab einem Anlagevolumen von 250.000 Euro aufwärts
- Kapitalbindung von 7 bis 12 Jahren erfordert ausreichende Liquiditätsreserven
- Renditepotenziale von 8 bis 15 Prozent jährlich über den Fondszyklus hinweg
Ausführliche Antwort
Private-Equity-Fonds investieren in nicht börsennotierte Unternehmen, meist mit dem Ziel, diese zu restrukturieren und nach einigen Jahren gewinnbringend zu verkaufen. Für Ärzte mit hohem Einkommensteuersatz bieten bestimmte Fondsstrukturen steuerliche Vorteile, da Gewinne erst bei Rückfluss besteuert werden. Klassische Zugangsformen sind geschlossene Fonds, Dachfonds oder direkte Co-Investments über Family-Office-Strukturen.
Speziell für die Medizinbranche gibt es auch Healthcare-Private-Equity-Fonds, die in Gesundheitsversorgung, Pharmazie und Medizintechnik investieren. Ärzte bringen hier fachliches Einschätzungsvermögen mit und können Investitionen besser beurteilen als branchenfremde Anleger. Allerdings bleibt die Intransparenz ein wesentlicher Nachteil: Anleger haben wenig Einfluss auf Investitionsentscheidungen und kaum Möglichkeit, frühzeitig auszusteigen.
Aufgrund der hohen Mindestanlagebeträge und der eingeschränkten Liquidität sollte Private Equity nie mehr als 10 bis 15 Prozent des Gesamtvermögens eines Arztes ausmachen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert rät dazu, vor einer Beteiligung an Private-Equity-Fonds die rechtliche und steuerliche Struktur sorgfältig zu prüfen und ausschließlich regulierte Anbieter mit nachgewiesener Leistungshistorie zu berücksichtigen. Die BaFin listet zugelassene Fondsanbieter. Ein unabhängiger Finanzberater sollte die Eignung im Kontext des Gesamtvermögens beurteilen.
Quellen und weiterführende Informationen
- BaFin – Alternative Investmentfonds
- Bundesfinanzministerium – Kapitalanlagen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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