Ärzte, die in ihrer Praxis Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel oder kosmetische Präparate einsetzen, empfehlen oder weiterverkaufen, können für Produktschäden haftbar gemacht werden. Das Produkthaftungsgesetz gilt auch für Ärzte als Hersteller, Importeur oder Händler.
Hintergrund
Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sieht eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte vor. Ärzte, die als Händler auftreten (z.B. Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln oder Eigenherstellungen), können haftbar gemacht werden. Auch die Eigenherstellung von Rezepturen unter dem Heilpraktikergesetz oder als Apotheker kann Produkthaftungsrisiken auslösen.
Die reguläre Berufshaftpflicht deckt oft nur medizinische Behandlungsfehler ab, nicht aber Produkthaftungsschäden. Eine separate Produkthaftpflicht ist für Praxen mit Produktabgabe oder Eigenherstellung zu empfehlen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, ob Sie in Ihrer Praxis Produkte abgeben oder empfehlen, die Produkthaftungsrisiken auslösen können.
- Klären Sie mit Ihrem Berufshaftpflichtversicherer, ob Produkthaftung eingeschlossen ist.
- Führen Sie für alle abgegebenen Produkte eine Dokumentation von Charge und Abgabedatum.
- Kaufen Sie Produkte ausschließlich von zertifizierten Lieferanten mit CE-Kennzeichnung.
- Ärzteversichert klärt, ob Ihre bestehende Berufshaftpflicht Produkthaftungsrisiken abdeckt.
Quellen:
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