Prophylaxe-Leistungen sind in der modernen Zahnarztpraxis ein wichtiger Umsatz- und Qualitätsbaustein. Für GKV-Patienten erfolgt die Abrechnung nach BEMA, für Privatpatienten nach GOZ. Die korrekte Abrechnung erfordert Kenntnis beider Regelwerke.
Hintergrund
Im BEMA sind folgende Prophylaxe-Positionen vorgesehen: Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist als reine GKV-Leistung nicht vorgesehen, wird aber häufig als Privatleistung zusätzlich abgerechnet. Was die GKV erstattet: Zahnsteinentfernung (Pos. 107), Fissurenversiegelung bei Kindern, Früherkennungsuntersuchungen und Individualprophylaxe (IP-Positionen für Kinder und Jugendliche).
Nach GOZ können Zahnärzte Prophylaxe-Leistungen umfassend privat abrechnen: professionelle Zahnreinigung (GOZ 1040), Parodontitisscreening und weitergehende Präventionsmaßnahmen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Klären Sie GKV-Patienten vor PZR-Behandlungen darüber auf, dass es sich um eine Privatleistung handelt, und lassen Sie eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben.
- Achten Sie auf eine vollständige Dokumentation der erbrachten Prophylaxe-Leistungen.
- Schulen Sie Ihre Prophylaxe-Mitarbeiterinnen (ZMP/ZMF) regelmäßig in korrekter Abrechnung.
- Eine Praxishaftpflicht sollte auch Abrechnungsfehler als Vermögensschaden einschließen.
- Ärzteversichert berät Zahnarztpraxen zu spezifischen Versicherungslösungen.
Quellen:
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