Prophylaxe-Leistungen sind in der modernen Zahnarztpraxis ein wichtiger Umsatz- und Qualitätsbaustein. Für GKV-Patienten erfolgt die Abrechnung nach BEMA, für Privatpatienten nach GOZ. Die korrekte Abrechnung erfordert Kenntnis beider Regelwerke.

Hintergrund

Im BEMA sind folgende Prophylaxe-Positionen vorgesehen: Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist als reine GKV-Leistung nicht vorgesehen, wird aber häufig als Privatleistung zusätzlich abgerechnet. Was die GKV erstattet: Zahnsteinentfernung (Pos. 107), Fissurenversiegelung bei Kindern, Früherkennungsuntersuchungen und Individualprophylaxe (IP-Positionen für Kinder und Jugendliche).

Nach GOZ können Zahnärzte Prophylaxe-Leistungen umfassend privat abrechnen: professionelle Zahnreinigung (GOZ 1040), Parodontitisscreening und weitergehende Präventionsmaßnahmen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Klären Sie GKV-Patienten vor PZR-Behandlungen darüber auf, dass es sich um eine Privatleistung handelt, und lassen Sie eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben.
  • Achten Sie auf eine vollständige Dokumentation der erbrachten Prophylaxe-Leistungen.
  • Schulen Sie Ihre Prophylaxe-Mitarbeiterinnen (ZMP/ZMF) regelmäßig in korrekter Abrechnung.
  • Eine Praxishaftpflicht sollte auch Abrechnungsfehler als Vermögensschaden einschließen.
  • Ärzteversichert berät Zahnarztpraxen zu spezifischen Versicherungslösungen.

Quellen:

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