Jeder Psychiater und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie braucht eine Berufshaftpflicht, die auf die besonderen Risiken psychischer Erkrankungen und die Behandlung von suizidgefährdeten Patienten abgestimmt ist. Standard-Policen decken häufig nicht alle psychiatriespezifischen Haftungsrisiken ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Alle approbierten Ärzte sind gesetzlich zur Berufshaftpflicht verpflichtet
- Suizid-Fälle und Unterbringungsmaßnahmen nach PsychKG stellen besondere Haftungsrisiken dar
- Versicherungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall betragen
Ausführliche Antwort
Psychiater haften für Behandlungsfehler im Bereich psychischer Erkrankungen, wobei das Spektrum von Fehldiagnosen über fehlerhafte Medikation bis hin zu Versäumnissen bei der Suizidprävention reicht. Die Gerichte setzen hohe Sorgfaltsmaßstäbe: Ein Psychiater, der klare Suizidanzeichen übersieht und keine entsprechenden Schutzmaßnahmen einleitet, kann für den Tod oder die Verletzung des Patienten haftbar gemacht werden. Schadensersatz und Schmerzensgeld können in solchen Fällen in den siebenstelligen Bereich gehen.
Besondere Haftungsrisiken entstehen bei Zwangseinweisungen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder (PsychKG): Wird eine Einweisung zu Unrecht durchgeführt oder zu spät veranlasst, kann der behandelnde Arzt persönlich in Haftung genommen werden. Hinzu kommen Risiken aus der Pharmakotherapie: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Wechselwirkungen und Dosierungsfehler bei Psychopharmaka sind häufige Klagsanlässe.
Psychiater in der Niederlassung, die auch Psychotherapie anbieten, brauchen eine Police, die beide Tätigkeitsfelder abdeckt. Niedergelassene Psychiater tragen zusätzlich das unternehmerische Haftungsrisiko für das Praxispersonal.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Psychiater sollten ihre Versicherungssummen regelmäßig prüfen: Inflation und steigende Schadenssummen machen Anpassungen erforderlich. Ärzteversichert analysiert bestehende Policen auf Deckungslücken bei psychiatriespezifischen Risiken und vermittelt passgenaue Lösungen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Berufshaftpflicht für Ärzte
- GDV – Arzthaftpflicht und Schadensstatistik
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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