PKV-Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung psychotherapeutischer Leistungen, allerdings variiert der Umfang je nach Tarif erheblich. Ärzte als PKV-Versicherte sollten prüfen, ob ihr Tarif ambulante Psychotherapie ohne Mengenbegrenzung, ohne Kostenerstattungsgenehmigung und bei Therapeuten ohne KV-Zulassung abdeckt. Besonders bei analytischer Psychotherapie mit hoher Sitzungsanzahl können erhebliche Kosten entstehen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die meisten PKV-Tarife erstatten Psychotherapie nach GOÄ-Nummern 860 bis 865 (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie)
  • Einige Tarife verlangen eine Vorabgenehmigung bei mehr als 25 Sitzungen
  • Privatärztlich tätige Psychotherapeuten rechnen nach GOÄ mit Steigerungsfaktoren von 2,3 bis 3,5 ab, was je Sitzung 120 bis 250 Euro kosten kann

Ausführliche Antwort

PKV-Versicherte können bei approbierten Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten Behandlungen in Anspruch nehmen und die Kosten erstattet bekommen. Die gesetzliche Grundlage bildet die Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (MB/KK), die in den meisten PKV-Tarifen übernommen werden. Erstattungsfähig sind Leistungen nach der GOÄ, also verhaltenstherapeutische Sitzungen (GOÄ 870), tiefenpsychologisch fundierte Therapie (GOÄ 861) und analytische Psychotherapie (GOÄ 863).

Problematisch sind Tarifausschlüsse oder Mengenbegrenzungen: Manche PKV-Tarife begrenzen ambulante Psychotherapie auf 30 oder 50 Sitzungen pro Jahr oder verlangen eine schriftliche Leistungszusage (Kostenübernahmegarantie) vor Therapiebeginn. Bei einer Langzeittherapie von 100 bis 300 Stunden, wie sie bei analytischer Therapie möglich ist, können Erstattungslücken von mehreren tausend Euro entstehen.

Ärzte als Versicherte sollten ihren PKV-Tarif gezielt auf die Psychotherapieregelungen hin prüfen und ggf. einen Tarifwechsel nach § 204 VVG in Erwägung ziehen. Bei Neuabschlüssen lohnt sich ein Vergleich, der explizit unbegrenzte Sitzungsanzahl, keine Genehmigungspflicht und die Erstattung bei nicht KV-zugelassenen Therapeuten vorsieht. Letzteres ist wichtig, da viele gute Psychotherapeuten keine Kassenzulassung haben und rein privatärztlich arbeiten.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte selbst sind besonders burnout- und suchtgefährdet; laut Studien der Bundesärztekammer liegt die Prävalenz psychischer Erkrankungen bei Ärzten über dem Bevölkerungsdurchschnitt. Ärzteversichert empfiehlt, bei der PKV-Wahl oder einem Tarifwechsel gezielt auf umfassende Psychotherapie-Erstattung zu achten und keine Mengenbegrenzungen zu akzeptieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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