Qualitätsmanagement (QM) in Arztpraxen ist nach §135a SGB V gesetzlich vorgeschrieben. Jede vertragsärztliche Praxis muss ein einrichtungsinternes QM-System einführen und weiterentwickeln. Dabei ist die Form nicht starr vorgegeben; es gibt anerkannte Systeme, die Praxen wählen können.

Hintergrund

Anerkannte QM-Systeme für Arztpraxen sind unter anderem: QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen der KBV), EPA (Europäisches Praxisassessment) und ISO 9001. QEP ist speziell für den ambulanten Sektor entwickelt und von der KBV empfohlen. Ein QM-System umfasst: Prozessdokumentation, Fehlermeldewesen (CIRS), Patientensicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Selbstbewertung.

QM hat nicht nur eine pflichtgemäße Funktion: Gut dokumentierte Prozesse und ein funktionierendes Fehlermanagement können im Schadensfall nachweisen, dass die Praxis sorgfältig und professionell arbeitet.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Starten Sie das QM mit der Prozessdokumentation der häufigsten Praxisabläufe.
  • Etablieren Sie ein CIRS (Critical Incident Reporting System) für anonyme Fehlermeldungen.
  • Schulen Sie das gesamte Team in QM-Grundlagen und Patientensicherheit.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht QM-Nachweise positiv bei der Beitragskalkulation berücksichtigt.
  • Ärzteversichert empfiehlt, QM und Haftpflichtschutz gemeinsam zu optimieren.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →