Qualitätsmanagement (QM) in Arztpraxen ist nach §135a SGB V gesetzlich vorgeschrieben. Jede vertragsärztliche Praxis muss ein einrichtungsinternes QM-System einführen und weiterentwickeln. Dabei ist die Form nicht starr vorgegeben; es gibt anerkannte Systeme, die Praxen wählen können.
Hintergrund
Anerkannte QM-Systeme für Arztpraxen sind unter anderem: QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen der KBV), EPA (Europäisches Praxisassessment) und ISO 9001. QEP ist speziell für den ambulanten Sektor entwickelt und von der KBV empfohlen. Ein QM-System umfasst: Prozessdokumentation, Fehlermeldewesen (CIRS), Patientensicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Selbstbewertung.
QM hat nicht nur eine pflichtgemäße Funktion: Gut dokumentierte Prozesse und ein funktionierendes Fehlermanagement können im Schadensfall nachweisen, dass die Praxis sorgfältig und professionell arbeitet.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Starten Sie das QM mit der Prozessdokumentation der häufigsten Praxisabläufe.
- Etablieren Sie ein CIRS (Critical Incident Reporting System) für anonyme Fehlermeldungen.
- Schulen Sie das gesamte Team in QM-Grundlagen und Patientensicherheit.
- Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht QM-Nachweise positiv bei der Beitragskalkulation berücksichtigt.
- Ärzteversichert empfiehlt, QM und Haftpflichtschutz gemeinsam zu optimieren.
Quellen:
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