Ärzte sind in ihrer Berufsausübung vielfältigen Rechtsrisiken ausgesetzt: Streitigkeiten mit der KV über Abrechnungen, Auseinandersetzungen mit Patienten, Arbeitsrechtskonflikte mit Mitarbeitern oder Mietstreitigkeiten. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor den oft erheblichen Kosten solcher Verfahren.
Hintergrund
Eine arztspezifische Rechtsschutzversicherung sollte folgende Bausteine enthalten: Berufsrechtsschutz (Streitigkeiten mit KV, Ärztekammer), Arbeitsrechtsschutz (Konflikte mit Mitarbeitern), Vertragsrechtsschutz (Mietstreitigkeiten, Lieferantenstreitigkeiten), Straf-Rechtsschutz (strafrechtliche Ermittlungen im Praxisbereich) und Privatrechtsschutz.
Nicht abgedeckt ist in der Regel: Der Bereich der ärztlichen Haftung (dafür greift die Berufshaftpflicht). Steuerstreitigkeiten sind oft separat versicherbar. Die Wartezeiten bei Vertragsabschluss betragen meist 3 Monate.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, die explizit den ärztlichen Praxisbetrieb und das Vertragsarztrecht abdeckt.
- Achten Sie auf ausreichend hohe Deckungssummen, mindestens 300.000 Euro pro Rechtsfall.
- Prüfen Sie, ob Strafrechtsschutz enthalten ist, da bei Behandlungsfehlern strafrechtliche Ermittlungen möglich sind.
- Kombinieren Sie Rechtsschutz und Berufshaftpflicht, um vollständige rechtliche Absicherung zu erreichen.
- Ärzteversichert vergleicht Rechtsschutztarife speziell für Arztpraxen und Klinikärzte.
Quellen:
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