Regresse der Kassenärztlichen Vereinigung sind für niedergelassene Ärzte ein ernstes wirtschaftliches Risiko. Wenn die KV bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung eine unwirtschaftliche Verordnungsweise feststellt, kann sie Rückforderungen geltend machen, die die wirtschaftliche Existenz einer Praxis bedrohen können.
Hintergrund
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung vergleicht die Verordnungskosten eines Arztes mit dem Fachgruppendurchschnitt. Wer dauerhaft mehr als 25 Prozent über dem Durchschnitt liegt (Signifikanzgrenze), riskiert ein Prüfverfahren. Zählt die Abweichung als evident unwirtschaftlich (50 Prozent über Durchschnitt), können direkte Regresse folgen.
Ärzte können sich schützen durch: Kenntnis ihrer Verordnungsdaten (KV sendet Quartalsberichte), frühzeitige Anpassung bei auffälligen Positionen und Begründungen für medizinisch notwendige Mehrverordnungen (z.B. hochmorbide Patientenstruktur).
Praktische Hinweise für Ärzte
- Analysieren Sie regelmäßig Ihre Verordnungsdaten und vergleichen Sie mit dem Fachgruppendurchschnitt.
- Dokumentieren Sie für jeden Einzelfall, der über den Durchschnitt hinausgeht, die medizinische Begründung.
- Reagieren Sie auf KV-Beratungsangebote frühzeitig und konstruktiv.
- Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch Regress-Verfahren vor dem Prüfungsausschuss abdeckt.
- Ärzteversichert empfiehlt spezialisierte Rechtsschutzlösungen für vertragsärztliche Prüfverfahren.
Quellen:
- KBV: Wirtschaftlichkeitsprüfung
- SGB V §106: Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Ärzteblatt: Regress vermeiden
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