Klinikärzte bauen ihren Rentenanspruch über das ärztliche Versorgungswerk auf, sofern sie die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben. Wer die Befreiung versäumt, zahlt in beide Systeme ein, ohne doppelt zu profitieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Klinikärzte sind Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk und sollten von der DRV befreit sein
  • Die Versorgungswerksrente liegt im Durchschnitt bei 2.000 bis 5.000 Euro monatlich je nach Beitragsjahren
  • Lücken durch Elternzeit, Auslandsaufenthalte oder Teilzeit können die Rentenerwartung spürbar senken

Ausführliche Antwort

Klinikärzte in Deutschland sind ab der Approbation Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk des Bundeslandes, in dem sie tätig sind. Parallel unterliegen sie der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach SGB VI, können sich aber auf Antrag nach § 6 SGB VI befreien lassen, sobald sie Mitglied im Versorgungswerk sind.

Der Beitrag zum Versorgungswerk beträgt in der Regel den halben Pflichtbeitragssatz der DRV (2026 ca. 9,3 % des Bruttolohns), den der Arbeitgeber zu gleichen Teilen mitfinanziert. Bei einem Assistenzarztgehalt von 5.000 Euro brutto ergibt das einen monatlichen Gesamtbeitrag von rund 930 Euro ins Versorgungswerk.

Die zu erwartende Versorgungswerksrente hängt von der Summe der eingezahlten Beiträge ab. Bei einem Assistenzarzt, der mit 26 Jahren beginnt und 40 Jahre in Vollzeit einzahlt, sind Rentenerwartungen von 3.000 bis 4.500 Euro monatlich realistisch. Lücken durch Elternzeit (während der keine oder reduzierte Beiträge fließen) sollten durch freiwillige Mehrbeiträge geschlossen werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Klinikärzte sollten jährlich ihren Versorgungswerk-Bescheid prüfen und freiwillige Mehrbeiträge in Jahren mit Einkommenslücken in Betracht ziehen. Ärzteversichert unterstützt bei der Planung der Versorgungswerks-Strategie und zeigt auf, wie private Altersvorsorge die Versorgungswerksrente sinnvoll ergänzt.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →