Ärzte erhalten ihre Altersrente in der Regel aus dem ärztlichen Versorgungswerk. Die Berechnung der zu erwartenden Rente unterscheidet sich von der gesetzlichen Rentenversicherung und sollte frühzeitig in die persönliche Ruhestandsplanung einbezogen werden.
Hintergrund
Das Versorgungswerk der Ärzte berechnet die Altersrente auf Basis der eingezahlten Beiträge und der Anzahl der Beitragsjahre. Jedes Versorgungswerk hat eigene Satzungen und Berechnungsformeln. Die Grundlage bilden angesammelte Punkte oder Rentenanwartschaften, die bei Rentenbeginn in eine monatliche Rente umgerechnet werden.
Faktoren, die die Rentenhöhe beeinflussen: Beitragshöhe (abhängig vom Einkommen), Beitragsjahre, Eintrittsalter bei der Niederlassung, mögliche Beitragsfreistellungen und Satzungsänderungen des Versorgungswerks.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fordern Sie beim zuständigen Versorgungswerk eine aktuelle Renteninformation an, die Ihre angesammelten Anwartschaften zeigt.
- Berechnen Sie frühzeitig die voraussichtliche Rentenlücke zwischen Versorgungswerksrente und Ihrem gewünschten Lebensstandard im Alter.
- Ergänzen Sie das Versorgungswerk durch private Altersvorsorge (ETF-Sparplan, fondsgebundene Rentenversicherung, Immobilien).
- Lassen Sie die Rentenberechnung alle 5 Jahre aktualisieren, da Beitragsänderungen und Satzungsanpassungen die Rentenhöhe beeinflussen.
- Ärzteversichert führt für Sie eine vollständige Versorgungsanalyse durch, die alle Rentenquellen zusammenführt.
Quellen:
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