Digitales Röntgen und DVT (Digitale Volumentomographie) sind in modernen Zahnarztpraxen weit verbreitet. Sie ermöglichen präzisere Diagnosen und bessere Implantationsplanung. Der Betrieb dieser Geräte unterliegt strengen Strahlenschutzvorschriften.
Hintergrund
Jede Zahnarztpraxis, die Röntgengeräte betreibt, benötigt einen Strahlenschutzbeauftragten (kann der Zahnarzt selbst sein, mit entsprechender Qualifikation) und muss die Anlage beim Amt für Strahlenschutz registrieren. Regelmäßige Sachverständigenprüfungen (alle 3 Jahre) sind Pflicht.
DVT-Geräte sind deutlich teurer (ab 80.000 Euro) und erfordern spezifischere Genehmigungen und Abschirmungsmaßnahmen der Praxisräume. Versicherungsrechtlich müssen DVT-Geräte separat in der Maschinenbruchversicherung erfasst werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Halten Sie alle Strahlenschutznachweise und Geräteprüfprotokolle aktuell und zugänglich.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Strahlenschutzbeauftragter die aktuell gültige Fachkunde besitzt.
- Erfassen Sie DVT- und Röntgenanlagen in der Maschinenbruch- und Elektronikversicherung.
- Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht auch Diagnosefehler durch fehlerhafte Bildinterpretation abdeckt.
- Ärzteversichert berät zu Maschinenbruch- und Haftpflichtlösungen für Zahnarztpraxen mit DVT.
Quellen:
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