Eine Rückrufkostenversicherung schützt Unternehmen, die Produkte herstellen oder vertreiben, vor den Kosten eines notwendigen Rückrufs. Für Arztpraxen ist sie relevant, wenn sie Medizinprodukte oder Eigenherstellungen (z.B. Rezepturen) einsetzen oder weiterverkaufen.

Hintergrund

Wenn ein Produkt, das eine Praxis einsetzt oder abgibt, als fehlerhaft oder gefährlich eingestuft wird, müssen alle ausgegebenen Einheiten zurückgerufen werden. Die Kosten umfassen: Information der betroffenen Patienten, Rücknahme und Entsorgung, Ersatzversorgung und Behördenkommunikation. Diese Kosten werden von der regulären Haftpflicht oft nicht gedeckt.

Besonders relevant für: Praxen, die Eigenherstellungen abgeben (z.B. Heilpraktiker, Apotheken, dermatologische Praxen), Praxen mit eigenem Medizinprodukteverpackung und MVZ mit Produktabgabe.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Ihre Praxistätigkeit Produktabgaben umfasst, die einen Rückruf erfordern könnten.
  • Klären Sie mit Ihrem Haftpflichtversicherer, ob Rückrufkosten eingeschlossen sind.
  • Dokumentieren Sie alle abgegebenen Produkte mit Charge, Datum und Patientennamen.
  • Für Praxen mit umfangreicher Produktabgabe ist eine separate Rückrufkostenversicherung empfehlenswert.
  • Ärzteversichert prüft Ihren Versicherungsschutz auf Rückrufkostenrisiken.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →