Eine rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer ist möglich, wenn die Berufsunfähigkeit zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten ist, aber erst später gemeldet wurde. Ärzte, die lange mit Einschränkungen weitergearbeitet haben, sollten diesen Anspruch prüfen.
Hintergrund
Die meisten BU-Policen sehen keine feste Meldefrist vor, solange der Versicherungsfall noch besteht. Wenn ein Arzt beispielsweise ein Jahr lang eingeschränkt gearbeitet hat, bevor er die Berufsunfähigkeit gemeldet hat, kann die Rente rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Bedingungseintritts gezahlt werden.
Voraussetzungen: Der Versicherer muss anerkennen, dass die BU-Schwelle bereits zu einem früheren Zeitpunkt erreicht war. Dafür sind rückwirkende Atteste und Praxisdokumentationen nötig. In der Praxis lehnen Versicherer rückwirkende Anerkennungen häufig ab, weshalb eine anwaltliche Unterstützung oft sinnvoll ist.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Melden Sie Berufsunfähigkeit frühzeitig beim Versicherer, auch wenn Sie noch versuchen, unter Einschränkungen weiterzuarbeiten.
- Sichern Sie rückwirkend alle medizinischen Unterlagen, die den Beginn der Berufsunfähigkeit dokumentieren.
- Holen Sie bei Ablehnung durch den Versicherer eine Zweitmeinung bei einem spezialisierten BU-Anwalt ein.
- Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Police auf Regelungen zur rückwirkenden Leistungserbringung.
- Ärzteversichert begleitet Ärzte im BU-Leistungsfall und setzt sich für eine faire Anerkennung ein.
Quellen:
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