Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist besonders für selbständige Ärzte attraktiv, die keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung haben und nach steuerlich effizienten Altersvorsorgeinstrumenten suchen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beiträge zur Rürup-Rente sind bis zu 27.566 Euro jährlich (Stand 2024, für Einzelpersonen) als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
- Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von bis zu 11.578 Euro pro Jahr
- Die Rürup-Rente ist lebenslang und unveräußerlich, aber nicht vererbbar und nicht als Einmalbetrag auszahlbar
Ausführliche Antwort
Niedergelassene Ärzte, die ausschließlich über das Versorgungswerk vorsorgen, nutzen die Rürup-Rente als steuerlich geförderte Ergänzung. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 150.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent lässt sich durch den maximalen Beitrag eine jährliche Steuerersparnis von rund 11.500 Euro erzielen. Die Rente wird im Alter nachgelagert besteuert, also in einer Phase, in der der Steuersatz in der Regel niedriger ist als während der Einzahlungsphase.
Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Ärzte über 45, die in einem kürzeren Zeitraum hohe Beiträge einzahlen und steuerlich optimieren möchten. Für jüngere Ärzte unter 35 sind ETF-Sparpläne in der Regel flexibler und langfristig rentabler.
Worauf Ärzte bei der Rürup-Rente besonders achten sollten
Die Rürup-Rente ist pfändungssicher und insolvenzfest, was für selbständige Ärzte ein wichtiger Vorteil ist. Ärzteversichert empfiehlt jedoch, die mangelnde Flexibilität zu berücksichtigen: Wer früh auf die Rürup-Rente setzt, bindet Kapital, das im Notfall nicht verfügbar ist. Eine Kombination aus Rürup-Rente und liquiden ETF-Anlagen ist die sinnvollste Lösung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Basisrente und Sonderausgabenabzug
- Gesetze im Internet – § 10 EStG Rürup-Rente
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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