Schlichtungsstellen für ärztliche Behandlungsfehler sind bei den meisten Landesärztekammern eingerichtet. Sie ermöglichen eine außergerichtliche Klärung von Haftungsansprüchen ohne teures Gerichtsverfahren. Ärzte und Patienten können das Verfahren in Anspruch nehmen.

Hintergrund

Das Schlichtungsverfahren ist freiwillig und kostenlos für beide Seiten. Ein Gutachterausschuss aus unabhängigen Ärzten und einem Juristen bewertet den medizinischen Sachverhalt. Das Ergebnis ist ein Schlichtungsspruch, der Empfehlungscharakter hat und von keiner Seite erzwungen werden kann.

Für Ärzte bedeutet das Schlichtungsverfahren: Transparenz über den konkreten Vorwurf, mögliche frühzeitige Streitbeilegung ohne Gerichtskosten und sachkundige Begutachtung. Der Versicherer (Berufshaftpflicht) muss über ein Schlichtungsbegehren informiert werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Informieren Sie Ihren Berufshaftpflichtversicherer sofort, wenn ein Patient ein Schlichtungsverfahren einleitet.
  • Bereiten Sie die Patientenakte vollständig und lückenlos vor, da sie Grundlage der Begutachtung ist.
  • Holen Sie ggf. juristischen Rat ein, bevor Sie eine Stellungnahme abgeben.
  • Kooperieren Sie konstruktiv mit dem Schlichtungsausschuss, da das Verfahren oft besser als ein jahrelanges Gerichtsverfahren ist.
  • Ärzteversichert begleitet Ärzte im Schlichtungsverfahren und koordiniert mit dem Haftpflichtversicherer.

Quellen:

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