Smart Wearables wie Apple Watch, Fitbit und spezielle medizinische Wearables (CGM, EKG-Pflaster) liefern kontinuierliche Gesundheitsdaten. Für Ärzte eröffnen sie neue Möglichkeiten der Fernüberwachung chronisch kranker Patienten, werfen aber datenschutzrechtliche Fragen auf.

Hintergrund

Medizinische Wearables können Herzrhythmus, Blutzucker, Blutdruck und Bewegungsparameter kontinuierlich messen. Ärzte können diese Daten in die Behandlungsplanung einbeziehen. Für die Integration in die Praxis-IT sind jedoch folgende Aspekte zu klären: Datenschutz (DSGVO), Zertifizierung als Medizinprodukt (CE-Kennzeichnung, DiGA), Haftung bei Fehldiagnosen durch fehlerhafte Wearable-Daten und Abrechnungsfähigkeit der zugehörigen Fernüberwachungsleistungen.

Die KBV hat für bestimmte Fernüberwachungsleistungen Vergütungspositionen geschaffen, z.B. bei kardiologischen Wearables.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Setzen Sie nur zertifizierte Medizinprodukte (CE-Klasse IIa oder höher) für diagnostische Zwecke ein.
  • Klären Sie Datenschutzaspekte: Wearable-Daten sind Gesundheitsdaten und unterliegen strengem DSGVO-Schutz.
  • Schulen Sie sich in der Interpretation von Wearable-Daten, um Fehldiagnosen zu vermeiden.
  • Dokumentieren Sie, welche Wearable-Daten für welche klinischen Entscheidungen genutzt wurden.
  • Ärzteversichert informiert über Haftungsfragen bei der Nutzung digitaler Gesundheitstechnologien.

Quellen:

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