Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist für Ärzte eine wichtige Entscheidung. Ärztliche Freiberuflichkeit, Praxisbewertungen, Versorgungswerk und PKV-Beiträge haben steuerliche Besonderheiten, die ein auf Heilberufe spezialisierter Steuerberater deutlich besser beherrscht.
Hintergrund
Ärzte sind nach §18 EStG freiberuflich tätig und zahlen keine Gewerbesteuer. Besonderheiten der Arztbesteuerung: Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen (§4 Nr. 14 UStG), steuerlich begünstigte Praxisveräußerungen, Abzugsfähigkeit von Versorgungswerk-Beiträgen und PKV-Prämien, betriebliche Altersvorsorge und Investitionsabzüge. Ein allgemeiner Steuerberater ohne Heilberufsspezialisierung kann diese Besonderheiten leicht übersehen.
Qualifikationen, auf die zu achten ist: Berufserfahrung mit Arztpraxen, Mitgliedschaft in Fachvereinigungen (z.B. STBA Heilberufe), aktive Fortbildung in ärztlicher Besteuerung und Referenzen aus der Ärzteschaft.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fragen Sie potenzielle Steuerberater nach ihrem Mandantenanteil mit Arztpraxen.
- Klären Sie, ob der Steuerberater Erfahrung mit Praxisbewertungen und -übertragungen hat.
- Prüfen Sie, ob der Berater Kontakte zu ärztlichen Berufsverbänden und Versorgungswerken hat.
- Holen Sie Empfehlungen bei Kollegen oder der Ärztekammer ein.
- Ärzteversichert kooperiert mit spezialisierten Steuerberatern für Heilberufe und vermittelt auf Anfrage.
Quellen:
- Bundessteuerberaterkammer: Steuerberatersuche
- Bundesärztekammer: Steuerliche Tipps
- EStG §18: Freiberufliche Einkünfte
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