Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist für Ärzte eine wichtige Entscheidung. Ärztliche Freiberuflichkeit, Praxisbewertungen, Versorgungswerk und PKV-Beiträge haben steuerliche Besonderheiten, die ein auf Heilberufe spezialisierter Steuerberater deutlich besser beherrscht.

Hintergrund

Ärzte sind nach §18 EStG freiberuflich tätig und zahlen keine Gewerbesteuer. Besonderheiten der Arztbesteuerung: Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen (§4 Nr. 14 UStG), steuerlich begünstigte Praxisveräußerungen, Abzugsfähigkeit von Versorgungswerk-Beiträgen und PKV-Prämien, betriebliche Altersvorsorge und Investitionsabzüge. Ein allgemeiner Steuerberater ohne Heilberufsspezialisierung kann diese Besonderheiten leicht übersehen.

Qualifikationen, auf die zu achten ist: Berufserfahrung mit Arztpraxen, Mitgliedschaft in Fachvereinigungen (z.B. STBA Heilberufe), aktive Fortbildung in ärztlicher Besteuerung und Referenzen aus der Ärzteschaft.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Fragen Sie potenzielle Steuerberater nach ihrem Mandantenanteil mit Arztpraxen.
  • Klären Sie, ob der Steuerberater Erfahrung mit Praxisbewertungen und -übertragungen hat.
  • Prüfen Sie, ob der Berater Kontakte zu ärztlichen Berufsverbänden und Versorgungswerken hat.
  • Holen Sie Empfehlungen bei Kollegen oder der Ärztekammer ein.
  • Ärzteversichert kooperiert mit spezialisierten Steuerberatern für Heilberufe und vermittelt auf Anfrage.

Quellen:

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